#38 - 20. Oktober 2017                               

 Gibt es eine gesetzliche Winterreifenpflicht?

Aktuell zeigt sich der Spätherbst von seiner schönsten Seite und verwöhnt uns mit viel Sonne und warmen Temperaturen. Dabei wird nur zu gerne vergessen, dass der Winter schon vor der Tür steht und die Temperaturen nachts bereits in den einstelligen Bereich fallen. Bald schon wird man wieder in den Morgenstunden die Frostschicht von der Frontscheibe kratzen dürfen und die Straßen werden schmierig.

Noch trifft man viele Fahrzeuge, die mit Sommerreifen unterwegs sind. Nachvollziehbar, denn die Temperaturen drängen den bevorstehenden Winter schnell in die Vergessenheit. Aber was passiert, wenn das Wetter umschlägt und der Reifenwechsel noch nicht vollzogen wurde? Leistet die KFZ-Versicherung bei einem Unfall oder ist der Versicherungsschutz gefährdet?

Winterliche Verhältnisse sind ausschlaggebend

Viele Autofahrer wechseln die Fahrzeugbereifung nach der Faustformel “von O bis O” (von Oktober bis Ostern). Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland jedoch nicht. In der Straßenverkehrsordnung ist nur geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichen Wetterverhätlnissen (z.B. Eis- oder Reifeglätte , Glatteis, Schneeglätte und - matsch) mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen oder M+S-Reifen unterwegs sein müssen. Verstößt man dagegen und wird erwischt, drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld.

Nicht nur beim eigenen Auto sollte man frühzeitig an den Reifenwechsel denken, denn als Fahrer seid ihr auch bei gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen für die richtige Bereifung verantwortlich – sie liegt nicht beim Halter!

 KFZ- Haft­pflichtversicherung

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls muss man in Bezug auf die KFZ-Haft­pflichtversicherung keine Sorgen machen. Der Versicherer reguliert üblicherweise den Schaden des Unfallgegners, unabhängig davon, ob noch Sommerreifen montiert waren. Allerdings kann die Versicherung einen unter Umständen in Regress nehmen, da eine Mitschuld/ -haftung unterstellt wird. Sollte nachgewiesen werden können, dass die falsche Bereifung Ursache für den Unfall war, z.B. weil sich der Bremsweg verlängert hat, kann sogar einem Unfallopfer eine Mitschuld unterstellt werden.

 Die Vollkaskoversicherung

Der Vollkaskoschutz ist bei falscher Bereifung gefährdet. Je nach Schwe­re des Verschuldens kann es zu Kürzung der Versicherungsleistung kommen, im schlimmsten Fall gibt gar keine Leistung. Um einen uneingeschränkten Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte der gewählte Tarif die Klausel “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit” enthalten – diese Klausel sichert die Entschädigung im Schadensfall. Ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen bietet Klarheit.
Sollte noch eine Reise für dieses Jahr geplant sein, schützt man sich am Besten vor bösen Überraschungen indem man den Wetterbericht für die gesamte Fahrstrecke prüft. Denn selbst wenn es in Luckenwalde und Umgebung noch schneefrei sein sollte, kann es in anderen Regionen bereits anders aussehen.

Fazit:

Im Zweifel lässt man das sommerbereifte Fahrzeug besser stehen. Denn losgelöst von dem möglicherweise gefährdeten Versicherungsschutz – Sie schützen damit Ihre Gesundheit und die, der anderer Fahrer.

 

 

--- Mehr zu: "Wir unterstützen Sie im Schadensfall" ---

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