#37 - 13. Oktober 2017
Heute ist Freitag der 13.!
Wer kennt ihn nicht, den guten alten Mythos vom „Freitag der 13.“. In vielen Ländern gilt dieser Tag als Unglückstag, an dem viele Unfälle, Katastrophen oder Schicksalsschläge geschehen. Es gibt sogar sehr abergläubige Menschen, die sich sogar an einem solchen Freitag Urlaub nehmen, um das Haus nicht verlassen zu müssen. Wenn man sich jedoch die Statistiken mal genauer anschaut kann man erkennen, dass an diesen Tagen weniger Unfälle geschehen, als an anderen. Vielleicht zeigt die Urlaubsmentalität ja doch eine positive Wirkung. Wir haben die typischen Mythen mal aus der Sicht der Versicherungswirtschaft betrachtet und kurz zusammengefasst.
„Spiegelscherben bringen Unglück“ – ob das wirklich so die Realität ist, wagen wir zu bezweifeln, aber sie können einem ordentlich Ärger einhandeln, nämlich dann, wenn es der teure Spiegel von Oma Erna war, der Pechvogel der eigene vierjährige Sohn ist und die eigenen Eltern noch mit im Raum waren und die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. In dem Falle würde Oma Erna nämlich, auf Grund des Alter des Kindes, keine Entschädigung zustehen – jedenfalls nicht aus gesetzlicher Sicht. Hier spielt das Thema Deliktunfähigkeit eine große Rolle. Nähere Infos dazu können in unserem Blogartikel #15 nachgelesen werden (www.makler-kulinna.de/blog#15)
„Ich bremse auch für Tiere!“ – diesen Slogan sieht man gelegentlich in Form eines stylischen Aufkleber am Heck eines Autos kleben und schnell ist es auch passiert, dass eine Katze von links oder auch von rechts über die Straße rennt. Die Vollbremsung wird eingeleitet, doch das Fahrzeug kommt nicht mehr rechtzeitig zum Stehen, man weicht aus und knallt in ein parkendes Fahrzeug am Straßenrand…und wer ist schuld? Genau, der heutige Tag „Freitag der 13.“! Doch den Halter des parkenden Autos interessiert sicherlich nicht ansatzweise, dass heute dem Aberglaube nach ein Pechtag ist, sondern er möchte eher wissen, wer und wie der Schaden jetzt bezahlt wird. Genau betrachtet ist der Halter der Katze der Verantwortliche für diesen Unfall, doch in den meisten Fällen wird dieser eher schwierig zu ermitteln sein. Also springt die KFZ- Haftpflichtversicherung des Unglücksfahrzeugs für den Schaden am geparkten Auto ein. Für den Eigenschaden am Auto, welches der Katze tapfer ausgewichen ist, gibt es hoffentlich eine Kaskoversicherung oder der Katzenbesitzer wird ausfindig gemacht, ansonsten bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Dem Aberglaube nach bringt es ebenfalls Unglück, wenn man unter einer Leiter hindurchläuft, diese dadurch ins Wanken kommt und der fleißige Malermeister, der sich zu dieser Zeit auf der Leiter befindet, herunter stürzt. Dieses Unglück hat für beide Beteiligten ein Nachspiel – der Malermeister muss ggf. wegen körperlichen Verletzungen behandelt werden, fällt für längere Zeit aus, das Einzelunternehmen kann für eine Zeit keinen Umsatz mehr generieren, was sich wiederum auch die finanzielle Situation des Malermeisters ordentlich in Schieflage bringen kann. Oder aber er verletzt sich so stark, dass er gewisse Bewegungen dauerhaft nur noch eingeschränkt ausüben kann. Und für den Pechvogel ist das Unglück, dass er dafür voll haftbar ist, da er dem Malermeister die Umstände entschädigen muss. Da kann er als einer der wenigen Abergläubigen am Freitag den 13. von Glück reden, wenn er auf seinen Versicherungsmakler gehört und eine vernünftige Haftpflichtversicherung für sich und seine Familie abgeschlossen hat. Diese übernimmt nämlich in diesem Falle den Schaden.
Mit einem guten Versicherungsschutz im Gepäck kann man sich ohne Probleme auch am heutigen Tage auf die Straße trauen, denn die finanziellen Auswirkungen sollten, zu mindest bei den oben genannten Pechbeispielen, für den Unglücksraben geregelt sein. Das schöne daran ist, dass diese Versicherungen nicht nur für den "Freitag den 13." bestehen, sondern ganzjährig unseren Unglücksraben vor unvorhersehbaren Schäden finanziell stützen.
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