#35 -  22.September 2017

Rentenfaktoren bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Über die Jahre hinweg hat die fondsgebundene Rentenversicherung sich eine feste Daseinsberechtigung unter den verschiedensten Möglichkeiten der privaten Alters­vorsorge erarbeitet. Ältere Modelle, wie z.B. die klassische Rentenversicherung, haben an Bedeutung verloren, da sich das Marktumfeld und die aktuelle Zinslage drastisch verändert haben. Viele Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bieten die „klassischen Produkte“, auf Grund fehlender Rentabilität, schon gar nicht mehr an und haben diese aus ihren Portfolios gestrichen.  Wer sich ernsthaft Gedanken über seine private Alters­vorsorge macht, der sollte sich näher mit den fondsgebundenen Alters­vorsorgeprodukten beschäftigen, denn eine notwendige Rendite, um ein wün­schenswertes Rentenziel zu erreichen, lässt sich häufig nur mit Wertpapieranlagen/ Investmentfonds o.ä. erreichen. Renditemöglichkeiten sind aber bei Weitem nicht die stärksten Kriterien bei der Auswahl der passenden Police. Viel wichtiger ist ein sauber ausformuliertes Bedingungswerk, welches nach Vertragsabschluss keine Änderungen mehr, zu Lasten des Versicherungsnehmers, an gewichteten Parametern, wie z.B. dem Rentenfaktor, zulässt.

 

Der Rentenfaktor

Im Gegensatz zu den klassischen Rentenversicherungen ist es bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht möglich, eine garantierte Rentenhöhe im Angebot auszuweisen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es keine genaue vorhersehbare Entwicklung der einzelnen Fonds gibt. Daher wird ein Wert je Fondsguthaben (üblicher Weise je 10.000€ Policenwert) bestimmt, der für eine Prognose der möglichen Rente sorgt. Dies ist der Rentenfaktor, dessen Höhe man aus dem Angebot der jeweiligen Versicherungsgesellschaft entnehmen kann. Er wird nach den bei Abschluss gültigen Rechnungsgrundlagen (dazu gehören u.a. der Rechnungszins, Überschüsse, Lebenserwartung etc. ) berechnet. Diese Grundlagen ändern sich jedoch häufig, daher ist der Rentenfaktor, nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen, zum Zeitpunkt des Rentenbegins neu zu berechnen und stellt die Grundlage für die Rentenhöhe zu Rentenbeginn da. Neben dem Rentenfaktor nach heutigen Rechnungsgrundlagen geben viele Tarife zusätzlich einen niedrigeren Wert, der selbst dann nicht unterschritten werden kann, auch wenn die Rechnungsgrundlagen zur Rentenbeginn dies als notwendige Folge zulassen würden…voraus gesetzt, dieser Rentenfaktor ist auch zu 100% garantiert!

 

Ein "garantierter" Rentenfaktor ist nicht immer zu 100% garantiert

Hier ist der allgemeine Wortlaut in den Bedingungen der Versicherungspolice genau zu beachten, denn „garantiert“ heißt leider oft „unter bestimmten Voraussetzungen“. Es gibt nämlich einige Formulierungen und/oder Klauseln, die den garantierten Rentenfaktor aussetzen können und dem Versicherer erlauben, den somit zu Vertragsbeginn mindestens garantierten Wert zu unterschreiten. Verlässlich sind unserer Meinung nach nur „echte garantierte Rentenfaktoren“, ohne jegliche zusätzliche Klauseln. Daher berücksichtigen wir generell nur solche Tarife bei der Auswahl, die diesem Kriterium gerecht werden. Denn der Versicherungsnehmer benötigt bei seiner Planung einen verlässlichen Wert, womit er eine Mindestrente errechnen kann. Andernfalls kommt die Rentenplanung nämlich eher einem Lottospiel gleich, wenn jegliche Parameter, die für die Berechnung der später zustehenden Rentenhöhe, vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ständig geändert werden können.

 

 

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