#34 -  15.09.2017

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Bauherren

Macht eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Bauherren eigentlich Sinn? Naja, auf jeden Fall suchen viele Bauherren eine rechtliche Absicherung für ihr Bauvorhaben, und das nicht ohne Grund. Denn auf dem Bau kann sehr viel schiefgehen. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen sowie die Finanzierung dieser Kosten für Bauherren in dem Fall ein absoluter Vorteil sein.

Ihr Recht beim Bauen und Sanieren

Baumaßnahmen, sowohl der Neubau als auch aufwendige Sanierungsmaßnahmen, sind in der Regel eine sehr langwierige Angelegenheit, bei der viele unvorhersehbare Überraschungen eintreten können. Es kann zum Beispiel zu Streitigkeiten mit den Firmen bzw. Bauträgern kommen, oder die Vorstellungen von Architekt und Bauherr gehen auseinander. In diesen Fällen verzögert sich oft die Baumaßnahme oder es müssen Bauabschnitte korrigiert werden, was zu unvorhersehbaren Mehrkosten führen kann. Auch wenn erst im Nachhinein Baumängel entdeckt werden, muss der Bauherr in der Regel sein Recht vor Gericht durchsetzen. Und genau hier springt die Baurechtsschutzversicherung ein, die für diesen Fall die Kosten für das Verfahren abdeckt.

 

Wer und was ist versichert

In dem Vertragsverhältnis zählt der Versicherungsnehmer, als Eigentümer der privaten Wohneinheit bzw. als Bauherr der privaten Baumaßnahme, als versicherte Person. Im Normalfall sollte er auch der Kreditnehmer sein, wenn für das Bauvorhaben eine Finanzierung aufgenommen wurde. Als versicherte Objekte zählen alle privat genutzte Objekte, z.B. Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus (bis max. 4 Wohneinheiten), sowie Eigentums- und Ferienwohnungen/ -häuser, die für eine Sanierung oder für den Neubau gedacht sind. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine Selbstnutzung vorliegt. Die Gesellschaft bietet für diese Voraussetzungen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverträgen und dinglichen Rechten. Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit  dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt. Ebenfalls wäre das Bauträgergeschäft im Versicherungsschutz enthalten.

 

Welche Kosten werden übernommen

Je Rechtsschutzfall werden bis zu 100.000€ für Anwälte, Gerichte, Sachverständige (wenn vom Gericht herangezogen), Zeugen, Reisekosten und wenn es erforderlich werden sollte, auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Die Vertragslaufzeit der Bauherrenrechtsschutzversicherung beträgt max. 5 Jahren, womit auch Schäden noch mitversichert wären, die erst nach 1-2 Jahren zum Vorschein kommen, wie z.B. feuchte Wände oder eindringendes Grundwasser in Kellerräumen.

Ihr Ansprechpartner in Luckenwalde

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben und organisieren den Rechtsschutz für evtl. auftretende Baumängel. Im Schadensfall organisieren wir die „erste Hilfe im Rechtsschutzfall“, geben Anwaltsempfehlungen und verbinden Sie mit der telefonischen Rechtsberatung. In passenden Fällen prüfen wir auch die Vermittlung von Mediationsverfahren, bei dem auf freiwilliger Basis ein neutraler Konfliktlöser (Mediator) zwischen Ihnen und der anderen Partei vermittelt. So kann ggf. auch ohne Einschaltung von Anwälten eine für beide Seiten akzeptable Einigung erzielt werden. Bei der Mediation entfällt auch die Selbstbeteiligung i.H.v. 250€ je Rechtsschutzfall. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie in einer unserer Geschäftsstellen in Luckenwalde oder Berlin.

 

 

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