#32 -  14. Juli 2017

Technischer Versicherungsbeginn bei der KFZ Versicherung

In jedem Antragsformular befindet sich ein Leerfeld, in das der Versicherungsbeginn der jeweiligen Versicherung eingetragen werden muss, der sogenannte „technische Versicherungsbeginn“. Dies ist der Beginn der Versicherungsperiode und auch der Startzeitpunkt des beitragsbelasteten Zeitraumes. In vielen Vertragsverhältnissen bestimmt der technische Beginn auch den Fälligkeitstermin der Jahresprämie, sofern hier keine individuelle andere Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen wird. Soweit klingt dies erst mal selbstverständlich, denn es ist ja eine „normale“ Vertragsgestaltung. Aber gerade bei der KFZ- Versicherung kann der technische Beginn darüber entscheiden, ob Sie viele Beiträge im kommenden Jahr sparen oder nicht.

Rückdatierung technischer Versicherungsbeginn

Mit einer Rückdatierung des Versicherungsbeginns auf den 01.07. können Sie unter Umständen viele Beiträge sparen. Bei jedem Vertragsabschluss einer Auto­ver­si­che­rung ist die Angabe der SF- Klassen notwendig, damit der Beitrag ermittelt werden kann, den Sie dann für die KFZ- Versicherung zahlen müssen. Diese sogenannten SF- Klassen (Schadensfreiheitsklassen) erhöhen sich jeweils im folgenden Versicherungsjahr. Sie bekommen quasi als Belohnung für das schadenfreie Versicherungsjahr im Folgejahr einen geringeren Beitrag. Außerdem müssen Sie im jeweiligen Versicherungsjahr mindestens 6 Monate versichert gewesen sein, ansonsten bleibt die SF- Klasse gleich, auch wenn es keinen KFZ- Schaden gab. Daher spielt in manchen Fällen der technische Versicherungsbeginn zum 01.07. eine wichtige Rolle, weil er darüber entscheidet, ob man zum kommenden 01.01. in die nächst bessere SF- Klasse aufsteigt oder nicht (Schadenfreiheit vorausgesetzt).

 

Vor Vertragsabschluss unbedingt prüfen

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, wo genau die gerade beschriebene Überlegung, den technischen Versicherungsbeginn auf den 01.07. zu legen, Ihnen zukünftig viel Geld sparen kann.

  • Sie sind Fahranfänger, starten mit Ihrem ersten Auto mit der SF 0, die Zulassung Ihres Autos erfolgte aber erst nach dem 01.07. – zum Beipiel am 05.07.
  • Sie sind Fahranfänger, starten in Ihrem Versicherungsvertrag mit der SF ½ , da Sie bereits seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein besitzen (die sogenannte „Führerscheinregelung“), und die Zulassung Ihres Autos auf Sie als Versicherungsnehmer erfolgte ebenfalls nach dem 01.07 – zum Beispiel am 08.07.
  • Ihr letztes Fahrzeug haben Sie vor einiger Zeit verkauft, zum Beispiel vor 9 Monaten, und nun wollen Sie wieder ein neu erworbenes Auto zulassen, nach dem 01.07. – gleiches gilt mit einem Zweitfahrzeug, wenn dies vor 8 oder 9 Monaten verkauft wurde
  • Ihr letztes Auto hatten Sie abgemeldet, der Versicherungsschutz ging in die sogenannte „Ruheversicherung“ über (ggf. Schutz gegen Diebstahl, Sturm, Hagel etc.) und soll nun wieder, nach dem 01.07., aktiviert werden

Dies sind alles Beispiele wo Sie genau prüfen sollten, ob es Sinn ergeben würde, den technischen Versicherungsbeginn auf den 01.07. zu legen – vorausgesetzt es ist möglich, was oft auch abhängig vom Versicherer ist und vor der Beantragung abgeklärt werden sollte. 

Wie wirkt sich das auf Ihren Versicherungsbeitrag aus?

Im folgenden Beispiel nehmen wir einen Fahranfänger namens Max Muster, der sein Fahrzeug heute, den 14.07.2017, anmelden möchte. Der Führerschein PKW wurde erst am 01.06.2017 erworben, somit steht diesem Fahranfänger die SF 0 mit 240% zu.

 Situation 1 – Anmeldung und Versicherungsbeginn 14.07.2017

2017: SF 0 (240%) , Gesamtbeitrag = 650€ (6 ½ Monate)

2018: SF 0 (240%) , Gesamtbeitrag = 1.200€ (12 Monate)

2019: SF 0 (140%), Gesamtbeitrag = 700€  (12 Monate)

Gesamter Versicherungsbeitrag 2017 - 2019 = 2.550€

 

Situation 1 – Anmeldung 14.07.2017 und Versicherungsbeginn 01.07.2017

2017: SF 0 (240%), Gesamtbeitrag = 650€ (6 ½ Monate)

2018: SF 0 (140%), Gesamtbeitrag = 700€ (12 Monate)

2019: SF 0 (100%), Gesamtbeitrag = 500€ (12 Monate)

Gesamter Versicherungsbeitrag 2017 - 2019 = 1.850€

 

Allein dadurch, dass der technische Beginn auf den 01.07.2017 gelegt wurde, spart Max Muster 700€ !

 

Den technischen Versicherungsbeginn mit der Gesellschaft abklären

Je nach Gesellschaft ist es davon abhängig, ob und wie der technische Versicherungsschutz vereinbart werden kann. Zum Einen kann es davon abhängig sein, wann das Fahrzeug angemeldet wird und zum Anderen, wie die Versicherungsgesellschaft diese Vertragsgestaltung intern regelt. Sprechen Sie Ihren Berater direkt auf dieses Thema an, er kann Ihnen weiterhelfen und wird Sie hinsichtlich der Gestaltung von Versicherungsbeginn und Versicherungsschutz optimal beraten, denn genau diese Tipps erfahren Sie selten von einem Vergleichsrechner im Internet. Gerne können Sie uns auch in unserem Büro in Luckenwalde oder Berlin besuchen, wir stehen Ihnen Rede und Antwort zu diesem Thema.
 

 

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