#31 -  07.Juli 2017

Einen Versicherungsschaden richtig melden

Versicherungen sollen bei Schäden vor finanziellen Verlusten schützen. Um bei der Erstattung der Schäden keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, den jeweiligen Schaden vollständig und richtig der Versicherung zu melden. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass der Leistungsanspruch verloren geht, was nicht nur ärgerlich sondern für viele Versicherungsnehmer auch finanzielle Probleme auslösen kann. Bei der Schadenmeldung gibt es einige Aspekte zu beachten, damit nichts schiefgeht.

Schnelligkeit - ein wichtiger Punkt bei der Schadenmeldung

„Melden macht frei“ – ein Spruch, der aus dem militärischen Wortschatz für viele Bereiche des Lebens angewendet werden kann, so auch bei der Meldung eines Versicherungsschadens. Mit der Wichtigste Grundsatz bei der Meldung ist die zeitnahe Informationsübermittlung an den jeweiligen Versicherer. Schaut man sich das Bedingungswerk genauer an, kann man herausfinden, wann der Schaden spätestens  vom Versicherungsnehmer gemeldet werden muss. Hier findet man Fristen „innerhalb von 3 Tagen“ bis hin zur „unverzüglichen“ Meldung. „Unverzüglich“ wäre  in dem Fall keine genaue zeitliche Angabe, jedoch sollte man davon ausgehen, dass eine Meldung innerhalb einer Woche noch als „unverzüglich“ zählt. Um aber vollkommen sicher zu gehen, dass die Frist gewahrt wird, sollte man den Schaden am folgenden Werktag der Versicherung kurz mitteilen, evtl. benötigte Unterlagen können ja im Nachgang noch verschickt werden, aber die Meldung liegt dem Versicherer wenigsten schon direkt vor.

 

Schaden melden - online oder offline?

Viele Versicherer bieten Schadenformulare an, die online zur Verfügung stehen. Über die jeweilige Homepage der Gesellschaft kann der Kunde auf diese Schadensformulare zugreifen, die genauen Angaben des Schadens ergänzen und im Nachgang der Gesellschaft elektronisch übermitteln. Auf diese Weise kann die Schadenmeldung direkt ausgelöst werden, ohne eine mögliche Zeitverschleppung zu riskieren, denn diese Formulare stehen zu jeder Tages- und Nachtzeit im Internet zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit, den Schaden der Versicherung zu melden, ist der Kontakt zum Ver­sicherungs­makler, Versicherungsberater oder – vermittler. Hier bekommen Sie professionelle Unterstützung, wenn es um die vollstände Schadenmeldung oder genaue Beschreibung des Schadenhergangs geht. Ihr Ansprechpartner bildet das Bindeglied zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft, sodass Sie keinen direkten Kontakt zum Versicherer halten müssen. In vielen Fällen kann dies von Vorteil sein, gerade wenn es schwierige Fälle sind, wo ggf. die Schuld nicht gleich zu 100% zugeordnet werden kann bzw. eine Prüfung ansteht, ob der Versicherer hier laut Bedingungswerk zur Leistung verpflichtet ist.

Meldung an die Haus­rat­ver­si­che­rung

Bei der Aufarbeitung des Schadens im Hausratbereich sollten Bilder von dem beschädigten Hausrat aufgenommen werden. Dadurch ist es für den Versicherer leichter einzuschätzen, wie groß der Schaden im Endeffekt ist und ob hier eine Entschädigung für den entstandenen Wertverlust angemessen ist oder der Gegenstand ersetzt werden muss. Für die Neuanschaffung muss bei der Schadenmeldung eine Quittung/ Kaufbeleg des zu ersetzenden Gegenstandes beigelegt werden. Wichtig ist zu beachten, dass alle beschädigten Hausratgegenstände erst nach der abschließenden Leistungsregulierung entsorgt werden. Gelegentlich kann es nämlich vorkommen, dass sich ein Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wird, ein genaues Bild vom Schaden machen möchte.

Meldung an die Privathaftpflichtversicherung

Hier ist es ähnlich wie bei der Haus­rat­ver­si­che­rung. Es sollte ebenfalls eine genaue Ausführung zum Schaden inkl. Fotos, Quittungen, Schadenverlauf etc. an  die Versicherung übermittelt werden. So ist gewährleistet, dass ein möglicher Schadenanspruch schnell bearbeitet und der finanzielle Ausgleich zeitnah auf dem eigenen Konto verbucht werden kann. Bei den meisten Haft­pflichtversicherungen ist eine „unverzügliche“ Meldefrist im Bedingungswerk verankert.     

Meldung KFZ- Schaden

Wer in einen Autounfall verwickelt war, der sollte sich schnellstmöglich an seine KFZ Versicherung wenden. Je nach Versicherungsumfang (Kfz- Haft­pflichtversicherung, Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung) übernehmen die Versicherer dann die Schadenabwicklung und setzen sich mit dem Unfallgegner in Verbindung. Wer selber einen Schaden erlitten hat, der kann sich an die gegnerische Versicherung wenden und die Schadenregulierung besprechen. Allerdings wird immer empfohlen, die Schadenregulierung nicht komplett der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Diese sind nämlich häufig darauf bedacht, möglichst wenig finanziellen Ausgleich zu geben. Daher ist die Unterstützung durch einen Verkehrsanwalt oft ratsam, damit die sogenannte „Waffengleichheit“ zwischen den Unfallgegner gewahrt wird. Versicherungen haben nämlich ihre eigene Rechtsabteilung, und Sie? Siehe auch Bloartikel "Warum ein Verkehrsrechtsanwalt Sinn macht"

Meldung an die Unfall­ver­si­che­rung

Eine Unfallinvalidität muss im Normalfall erst 12 bis 15 Monate nach Eintritt durch eine ärztliche Bescheinigung dem Versicherer mitgeteilt werden. Hier können sich die Betroffenen etwas mehr Zeit lassen, wobei es auch davon abhängig ist, welche Leistungsbausteine in einer Unfall­ver­si­che­rung mitversichert sind. Das Unfallkrankenhaustagegeld (kurz: KHT) sollte wiederum zeitnah nach dem Krankenhausaufenthalt eingefordert werden, da dies nicht abhängig von einer dauerhaften Invalidität ist. Bei einem Unfalltod wiederum ist eine sehr zügige Meldung notwendig, damit es nicht zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen kommt.

Todesfallmeldung Unfall- und Lebensversicherung

Der Todesfall muss in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden gemeldet werden. Dafür muss eine Sterbeurkunde und ein Zeugnis über die Todesursache beim Versicherer eingereicht werden. Besonders nach einem Todesfall sind Angehörige häufig durch die mentale Belastung so überfordert, dass die Meldungen an die jeweilige Versicherung schnell vergessen werden. Oder aber die Trauernden wissen noch nicht einmal, dass eine Versicherung mit Todesfallleistung besteht und verpassen so unwissend die im Bedingungswerk vereinbarte Frist. Hier wird empfohlen zu Lebzeiten einen Notfallordner mit all seinen Versicherungen anzulegen und sauber zu führen. Nur so haben die Hinterbliebenen überhaupt die Chance, in kürzester Zeit einen Überblick über laufende Verträge zu bekommen und fristgerecht zu handeln.


 

--- Mehr zu: "Wir unterstützen Sie im Schadensfall" ---

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