#28 -  09. Juni 2017

Risikoversicherungen für Raucher häufig teurer

Sind Sie Raucher oder Nichtraucher? Diese Frage ist beim Abschluss einer Risikoversicherung, wie z.B. die Todesfallabsicherung über eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung, häufig von hoher Bedeutung. Denn Raucher haben ein deutlich höheres Todesfallrisiko als Nichtraucher. Daher ist es nicht wirklich überraschend, dass viele Versicherer diesen Faktor auch bei der Kalkulation der Versicherungsprämien berücksichtigen.

Berufs­unfähig­keitsversicherung, Risiko­lebens­ver­si­che­rung und Co.

Wer eine Risikoversicherung, wie z.B. die Berufs­unfähig­keits- oder die Risiko­lebens­ver­si­che­rung, abschließen möchte, der muss spätestens bei den Gesundheitsfragen sich als Nichtraucher oder Raucher bekennen. Hier ist man gut beraten, wenn man wahrheitsgemäß sein Kreuz setzt, denn verstößt der Versicherte gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht, dann zählt dies als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und der Versicherer kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und den entstandenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung gerichtlich anfechten. Zusammengefasst: Hat mein sein Kreuz bei Antragsstellung bei „Nichtraucher“ gesetzt, es kommt zu einem Leistungsfall und durch die medizinische Prüfung des Versicherers stellt sich heraus, dass doch geraucht wurde und die versicherte Person etwa an Lungenkrebs erkrankt oder verstorben ist, dann geht man selber bzw. die Hinterbliebenen leer aus. Daher ist es dringend zu empfehlen, bei Antragsstellung gewissenhaft und ehrlich die Fragen zu beantworten.

Der Nichtraucher wird zum Raucher - was nun?

Bedingungen prüfen! Wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss Nichtraucher war und währende der Vertragslaufzeit anfängt zum Tabak zu greifen, dann sollte man die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrages genau prüfen. Unter Umständen wird im Kleingedruckten die Pflicht ausgewiesen, den Raucherstatus ggü. dem Versicherer anzuzeigen. Hier kann es durchaus passieren, dass die Versicherungsprämie angepasst wird. Dafür läuft man dann aber nicht Gefahr, im Leistungsfall Probleme bei der Auszahlung zu bekommen. Denn ein Nichtrauchertarif, der für einen Raucher im Todesfall nichts bezahlt, macht absolut keinen Sinn. Daher unbedingt, sollte währende der Vertragslaufzeit das Rauchen begonnen werden, die Bedingungen prüfen, um hier auf der sicheren Seite zu sein.

Vom Raucher zum Nichtraucher - wird es jetzt günstiger?

Ab wann darf ich mich denn als ehemaliger Raucher Nichtraucher nennen? Das ist zum Einen nicht nur interessant während der Vertragslaufzeit, sondern auch dann, wenn ich kurz vor dem Vertragsabschluss das Rauchen aufgegeben habe. In aller Regel zählt man als Nichtraucher, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat – egal ob durch Zigaretten, Zigarren, Pfeifen o.s. Das letzte Wort hat jedoch immer die Gesellschaft, sie legt genau fest, welche Fristen hier erfüllt sein müssen, um einen Nichtraucherstatus halten zu können. Von daher sollte man sich hier vorab sehr genau informieren. Bin ich jetzt während der Vertragslaufzeit Nichtraucher geworden, dann hilft auch hier ein Blick in das Bedingungswerk, ob sich Änderungen für den eigenen Versicherungsvertrag dadurch ergeben können. Alternativ kann man direkt mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen und sich informieren, oder man befragt seinen Ver­sicherungs­makler des Vertrauens.  

Welche Prämienunterschiede können entstehen?

Im Schnitt kann man als Raucher davon ausgehen, dass man eine um 20% höhere Prämie zahlen muss ggü. einem Nichtraucher. Mittlerweile gibt es auch Versicherer, die gerade im Bereich der Berufs­unfähig­keitsversicherung einen Zuschlag für Raucher i.H.v. 40% ausweisen. Hier sind die Nichtraucher ganz klar die Gewinner, denn bei der Kalkulation der individuellen Prämie sind sie quasi „unter sich“, denn die höhere Sterbewahrscheinlichkeit, die ein Raucher auf Grund des Tabakkonsums hat, fließt nicht in den Nichtraucher- Tarif mit ein. Seit 2008 gibt es nämlich spezielle Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln für Lebensversicherungen, die durch die deutsche Aktuarvereinigung veröffentlich wurden und zur Kalkulation der Beiträge herangezogen werden.

 

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