#25 -  12. Mai 2017

Die Bau­herren­haft­pflichtversicherung - Schutz beim Hausbau

Sie haben sich für den Bau Ihres Traumhauses entschieden. Das Grundstück ist besichtigt und ausgewählt, die ersten Entwürfe für das Objekt liegen vor, die Kaufverträge sind unterschrieben, die Finanzierung steht. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um über die Absicherung Ihrer Immobilie während der Bauphase nachzudenken. In Ihrer Funktion als Bauherr sind Sie verantwortlich für das, was auf Ihrer Baustelle geschieht. Im schlimmsten Fall heißt das, dass Sie in der Haftung sind, wenn anderen Menschen dort etwas geschieht. Mit einer Bau­herren­haft­pflichtversicherung sind Sie umfassend gegen Haftungsansprüche geschützt.

Diese Leistungen erbringt die Versicherung

Eine Bau­herren­haft­pflicht kommt für Schäden an Per­sonen oder an Sachen auf, die während der Bauphase entstehen. Wenn also ein Fußgänger durch einen herabfallenden Dachziegel am Kopf verletzt wurde und wenn er Schadensersatz für die Krankheitskosten oder sogar Schmerzensgeld fordert, deckt die Versicherung diese Kosten ab. In Ihrer Privathaftpflicht sind solche Forderungen meist nur bis zu einer bestimmten Größenordnung abgesichert. Sofern die Leistungen aus Ihrer privaten Haft­pflicht zu gering sind, sollten Sie unbedingt eine ergänzende Haft­pflicht für Bauherren abschließen.

Abschluss schon vor Baubeginn

Mit Sicherheit freuen Sie sich schon lange vor dem ersten Spatenstich auf den Beginn des Rohbaus. Sie fiebern dem Aushub des Kellers oder dem Verlegen der Bodenplatte für Ihr Eigenheim entgegen. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich über den Vertragsabschluss Gedanken zu machen. Bedenken Sie, dass Sie schon zu einem frühen Zeitpunkt in der Haftung stehen. Bereits wenn Sie eine Baufirma mit der Planung für Ihren Hausbau beauftragen oder einen Vertrag mit einem Architekten für die Entwurfsplanung abschließen, beginnt Ihre Haftungspflicht. Der Versicherungsvertrag läuft mit dem Ende der Bauarbeiten ab, die maximale Laufzeit liegt bei zwei Jahren vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Sofern Sie das Haus selbst bauen und keinen Bauleiter damit beauftragen, sollten Sie das dem Versicherer vor dem Vertragsabschluss mitteilen. Ein guter Ver­sicherungs­makler wird Sie beim Vergleich der Tarife befragen, ob Sie Ihr Eigenheim selbst bauen, denn die Erfahrung zeigt, dass in Eigenregie mehr Unfälle passieren als bei der Vergabe an einen externen Fachmann.

Diese Leistungsausschlüsse sollten Sie kennen

Bevor Sie sich für einen Schutz gegen Haft­pflichtschäden entscheiden, sollten Sie die Tarife ver­gleichen. Es gibt hier deutliche Preis- und Leistungsunterschiede, die Sie als Bauherr kennen und berücksichtigen sollten. Auch die Leistungsausschlüsse sind zu beachten, die der Versicherer Ihnen gegenüber geltend machen kann. Beispielsweise erbringt er in der Regel keine Leistung, wenn Sie bei Ihrem Bauvorhaben Helfer beschäftigen und wenn diesen Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz einfordern. Falls also ein Bauarbeiter auf der Baustelle stürzt, ist der Schadensausgleich über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung abzuwickeln, nicht aber über die Bau­herren­haft­pflichtversicherung. Sofern Sie Ihr Haus ohne Unterstützung durch einen Architekten oder durch ein Bauunternehmen planen und bauen, wird es ebenfalls schwierig, einen passenden Schutz zu finden. Ein erfahrener Makler hilft Ihnen dabei, doch auch er ist an die Ausschlüsse und Voraussetzungen gebunden, die eine Gesellschaft in ihren Tarifen festhält. Natürlich gelten die Einschränkungen und Bedingungen der Versicherer in der Regel deutschlandweit, ob Sie nun in einer Großstadt bauen oder in kleineren Orten wie Luckenwalde.

So unterstützt Sie ein Ver­sicherungs­makler

Ein Makler ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Versicherungen ver­gleichen wollen. Er unterstützt auch bei der Entscheidung, ob die Haft­pflicht für Sie als Bauherr mit einer Bauleistungsversicherung zu kombinieren ist. Diese Kombination wird gerne als Vollkaskoabsicherung für ein Bauvorhaben verstanden und ist deshalb zu empfehlen. Durch eine Bauleistungsversicherung sind Schäden versichert, die aus Konstruktions- und Materialfehlern oder Naturgewalten wie zum Beispiel Hochwasser entstehen. Auch eine Fahrlässigkeit des Bauherren wäre damit versichert. Sofern während der Bauzeit bisher unbekannte Eigenschaften des Grundstücks sichtbar werden, die Sie als Bauherr vor dem Kauf nicht einschätzen konnten, sind Folgeschäden ebenfalls durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Bevor Sie also Ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen, lohnt sich ein Blick auf die nötigen Absicherungen. Wenn Sie Preise und Leistungen ver­gleichen und sich für den passenden Versicherungsschutz entscheiden, können Sie sich mit voller Kraft der spannenden Phase des Hausbaus widmen.

 

--- Mehr zum Thema Bauversicherungen ---

 ________________________________________________

 

 Unsere Kundenhotline:

03371 - 5987037

 Fragen zum Beitrag ?

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

 

Unser TIPP:  Möchten Sie über dieses Thema sowie über weitere Themen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Maklertipp - Newsletter

                                                                                                                                                   



[ zurück ]

Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Ver­sicherungs­makler Friedrich Kulinna hat 4,94 von 5 Sternen 226 Bewertungen auf ProvenExpert.com