#24 -  05. Mai 2017

Fahrraddiebstahl: diese Versicherungstipps sollte man kennen

Ein gestohlenes Fahrrad wird grundsätzlich immer durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt....?

Diesem Irrtum erliegen viele Fahrradbesitzer. Besonders bei hochwertigen Modellen ist es ärgerlich, wenn das gute Stück gestohlen wird und von der Versicherung gar nicht oder nur zum Teil bezahlt wird. Wer die wichtigsten Vorgaben der Versicherer kennt und diese beachtet, schützt sich im Fall eines Diebstahls vor unliebsamen Überraschungen.

Wann ist das Fahrrad über die reine Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert?

Die Zahl der Fahrraddiebstähle steigt seit vielen Jahren, und besonders in der warmen Jahreszeit sind Zweiräder ein beliebtes Diebesgut. Wer seine Haus­rat­ver­si­che­rung schon vor 1984 abgeschlossen hat, profitiert von alten Versicherungsbedingungen. Damals waren Räder gegen Diebstahl versichert, und es spielte keine Rolle, wo das Rad aufbewahrt wurde. Bei diesen alten Policen werden meist Schäden bis zu einer Höhe von 250 Euro erstattet. Bei neueren Versicherungsverträgen gilt eine andere Regelung. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn das Gerät direkt aus der Wohnung oder aus dem eigenem, abgeschlossenen Keller entfernt wurde. Steht es im Hausflur, in öffentlichen Fahrradkellern oder sogar auf der Straße, wird über die reine Hausratverischerung keine Erstattung der Kosten vorgenommen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob das Rad in einer Großstadt wie Berlin oder in einem kleineren Ort wie Luckenwalde entwendet wurde.

Zusatzbaustein "Fahrraddiebstahl"

Gerade wenn das Rad etwas teurer ist, lohnt sich eine genaue Überprüfung des Versicherungsschutzes. Ein optionaler Zusatzbaustein sieht eine Erstattung der Kosten bei einem Fahrraddiebstahl vor, wenn das Rad außerhalb der Wohnung, also aus dem Hausflur oder von der Straße gestohlen wurde. Versichert ist ein Ersatz der Kosten in der Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme. Wenn mehrere Räder gestohlen werden, ist die erstattungsfähige Versicherungssumme also auf alle Geräte aufzuteilen. Dies sollte beim Abschluss berücksichtig werden.

Die Kosten für den Zusatzbaustein sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig: Wohnort, Höhe der Versicherungssumme etc. Je nachdem, wie hoch der Versicherer die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls in der Wohngegend einschätzt und wieviel der Versicherungsnehmer insgesamt versichert, wird die jeweilige Prämie ausgewiesen.

Die Nachtzeitklausel

Am besten vereinbart man einen Schutz, der rund um die Uhr gilt. In vielen Tarifen ist der Versicherungsschutz nämlich ausgeschlossen, wenn der Diebstahl in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr durchgeführt wird, weil das Rad in dieser Zeit nicht benötigt wird. Bei der Vereinbarung der Versicherungssumme sollte man darauf achten, dass diese ausreichend hoch bemessen ist. Ist sie zu niedrig angesetzt, erstattet der Versicherer nicht den vollen Schaden, so dass man einen Teil aus eigener Tasche zahlen muss. Zu beachten ist außerdem, dass das Fahrräder immer einer "verkehrsüblichen Sicherung" unterliegen, also schlicht weg mit einem handelsüblichen Fahrradschluss abgeschlossen sind, denn nur dann ist ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet.

Tipp: Rechnungen vom Fahrrad und vom Fahrradschloss aufbewahren, im Schadensfall ist nämlich der Versicherungssnehmer in der Beweispflicht!

Bei hochwertigen Fahrrädern ist zudem ein Fahrradvollschutz zu empfehlen. Hier handelt es sich um einen Vollkaskoschutz gegen Unfälle, Vandalismus, Stürze und Diebstahl. Diese Absicherung lohnt sich, wenn Fahrräder mehrere tausende Euro’s gekostet haben und/oder Liebhaberstücke sind.

So machen Sie Ihren Schaden geltend

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Diebstahl des Zweirads kommt, sollte man diesen sofort bei der Polizei melden. Diese Meldung kann man online aufgeben, dabei ist nachzuweisen, dass man der Eigentümer des Rads ist. Die Anzeige bei der Polizei ist nötig, um den Versicherungsschutz dem Versicherer gegenüber geltend machen zu können. Auch eine Information an das örtliche Fundbüro ist angeraten. Bevor man den Schaden zur Erstattung einreicht, prüft man am besten den Versicherungsschutz. Ist zu befürchten, dass der Versicherer nicht zahlt, weil man das Rad nicht abgeschlossen hat, bleibt die Frage, ob man ihn überhaupt in der Angelegenheit bemühen muss. Ist der Diebstahl im Versicherungsschutz abgedeckt, sollte man den Schaden gegenüber dem Versicherer geltend machen, unabhängig davon, ob das Rad in Berlin oder in Luckenwalde gestohlen wurde.

 

--- Mehr zum Thema Haus­rat­ver­si­che­rung ---

 ________________________________________________

 

 Unsere Kundenhotline:

03371 - 5987037

 Fragen zum Beitrag ?

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

 

Unser TIPP:  Möchten Sie über dieses Thema sowie über weitere Themen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Maklertipp - Newsletter

                                                                                                                                                   



[ zurück ]

Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Ver­sicherungs­makler Friedrich Kulinna hat 4,94 von 5 Sternen 226 Bewertungen auf ProvenExpert.com