#21 -  03. März 2017

Die Entwicklung der Pflege­ver­si­che­rung

Der drohende Pflegefall stellt wohl jede Familie vor große Herausforderungen. Das pflegebedürftige Familienmitglied muss zukünftig versorgt werden. Es ist eine ambulante oder gar stationäre Versorgung erforderlich. Pflegende Familienangehörige müssen Lösungen finden, wenn sie berufstätig sind. Und nicht zuletzt gibt es neben den unzähligen familiären Auswirkungen auch eine Reihe von finanziellen Fragen zu klären. Wer kommt für die Kosten der Pflege auf? Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung? Wie schützt man bestehendes Vermögen des Betroffenen selbst und das Eigentum der Kinder vor dem staatlichen Zugriff? Diese Fragen sind frühzeitig zu klären, wenn man dem Alter und auch dem möglichen Pflegefall gelassen entgegen sehen will.

Der demografische Wandel verschärt das Problem

Noch in den 1970er Jahren stellte die Pflege eines Angehörigen für die meisten Familien kein Problem dar. Nur etwa 20 Prozent der Frauen waren berufstätig, die große Mehrheit der Töchter und Schwiegertöchter waren Hausfrauen und konnten sich um die Pflege von Eltern und Schwiegereltern kümmern. Ein Verdienstausfall entstand nicht, auch finanzielle Einbußen musste man nicht hinnehmen. Die Frage, wer für die Kosten des Pflegefalls aufkam, stellte sich in dieser Form nicht. Doch schon zu Beginn der 1990er Jahre hatte sich die Situation gewandelt. Der Anteil berufstätiger Frauen nahm zu, alte Menschen mussten mehr und mehr in Pflegeheimen betreut werden. Die Kosten konnten die wenigsten Betroffenen oder ihre Angehörigen tragen. Anfang der 1990er Jahre benötigten etwa 80 Prozent der Pflegefälle staatliche Unterstützung, um die Auslagen bestreiten zu können. Erst mit der Einführung der staatlichen Pflege­ver­si­che­rung im Jahr 1995 änderte sich diese Situation, die Zahl der Empfänger von Unterstützungsleistungen für die Pflege ging deutlich zurück. Experten gehen davon aus, dass sich diese Situation in den nächsten Jahrzehnten wieder deutlich verschärft. Steigende Kosten für die ambulante und die stationäre Pflege treffen auf die überschaubaren Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Aktuelle Untersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen zeigen schon heute, dass drei von vier Frauen zum Zeitpunkt ihres Todes pflegebedürftig sind. Zwei von vier Männern sterben als Pflegefall. Auch der Gesetzgeber hat die Brisanz dieses Themas erkannt.

Die staatliche Pflege­ver­si­che­rung brachte Erleichterung

Mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung im
 Januar 1995 erhielten Pflegefälle bei Einstufung in eine Pflegestufe erstmals staatliche Versicherungsleistungen. Im Lauf der Jahre wurde der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung mehrfach angepasst, weil die Kosten aus den erhobenen Beiträgen nicht mehr zu decken waren. In den nächsten Jahren dürfte weiter an der Beitragsspirale zu drehen sein. Die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 1 im Januar 2015 und des Pflegestärkungsgesetzes 2 im Januar 2017 waren weitere Meilensteine in der Entwicklung der Pflegepflichtversicherung. Immer wieder kam es zu Verbesserungen der Leistungen, bei denen zunehmend auch demente Menschen ohne Pflegestufe berücksichtigt wurden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wurden erneut Änderungen eingeführt. Durch ein grundlegend überarbeitetes Begutachtungsinstrument und durch höhere Leistungen sollen Pflegefälle und ihre Familie besser unterstützt werden. Besonders wichtig ist die Einführung der Pflegegrade, sie werden zukünftig die bekannten vier Pflegestufen ersetzen.

Pflege ist keine Frage des Alters

Prinzipiell hat Pflege drei Ursachen: Unfall, Krankheit und Alter. Schaut man sich aber die sechs häufigsten Krankheitsgruppen an, die eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen, wird schnell klar, dass Pflege nicht zwingend eine Frage des Alters ist. Sowohl in den Großstädten wie Berlin als auch in den kleineren Gemeinden wie Luckenwalde sind Erkrankungen des Kreislaufsystems, psychische Störungen, Nervenkrankheiten, Beschwerden des Bewegungsapparats, Krebs und Senilität die häufigsten Ursachen für den Pflegefall. Gerade psychische Störungen wie Burnout und Depressionen, Beschwerden des Muskel-Skelett-Apparats oder Tumorerkrankungen sind Krank­hei­ten, die zunehmend auch jüngere Leute betreffen. Diese Erkrankungen sind immer häufiger die Ursache für eine drohende Berufs­unfähig­keit. Somit tritt Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich im Alter auf. Immer öfter benötigen schon junge Leute Versorgung im Pflegefall.

Schon heute sind viele Familien belastet

Sowohl in den großen Städten wie Berlin als auch auf dem Land wie in Luckenwalde ist Pflege ein Familienproblem. Nur gemeinsam kann man diese Herausforderung organisatorisch und finanziell meistern. Hinzu kommt, dass für Kinder eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Versorgung ihrer Eltern und Schwiegereltern im Pflegefall monetär zu unterstützen. Kinder können also dazu verpflichtet werden, die Pflege ihrer Eltern zu zahlen. Natürlich erbringt die staatliche Pflegepflichtversicherung einzige Unterstützungsleistungen. Wie hoch diese Leistungen sind, unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden und welche Zahlungen aus eigener Tasche zu erbringen sind, erläutern wir in unserem nächsten Blogartikel.

 

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