#19 -  03.Februar 2017

Ster­be­geldversicherung oder Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Was ist die richtige Todesfallabsicherung?

Wer sich zum ersten Mal mit der Frage nach der Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall beschäftigt, stößt auf zwei Alternativen: die Risiko­lebens­ver­si­che­rung und die Ster­be­geldversicherung. Welche Variante besser geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall und auf die Anforderungen des Versicherten an. Um zu einer fundierten Entscheidung zu kommen, lässt man sich am besten von einem ungebundenen Ver­sicherungs­makler beraten. Er ist in den Metropolen wie Berlin ebenso der erfahrene Ansprechpartner wie in kleinen Orten wie Luckenwalde. Ein Makler ist dazu verpflichtet, seine Beratung am Bedarf des Kunden auszurichten und eine genaue Bedarfsanalyse durchzuführen. Deshalb hat man bei ihm die besten Chancen auf eine unabhängige und bedarfsgerechte Beratung. Doch warum ist eine Todesfallabsicherung eigentlich nötig?

Kein gesetzliches Ster­be­geld der Krankenkasse mehr

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Ster­be­geld mehr. Damit sind die Kosten für die Beerdigung vom Verstorbenen oder seiner Familie zu zahlen. Da sich diese Kosten abhängig von der gewünschten Form der Bestattung leicht zu einer Größenordnung im fünfstelligen Bereich summieren können, ist man gut beraten, frühzeitig für den Sterbefall vorzusorgen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Hinterbliebenen für die immensen Kosten aufkommen müssen. Gerade wenn der Hauptverdienst in der Familie durch den Todesfall entfällt, stehen die nächsten Angehörigen schnell vor dem finanziellen Ruin.

Diese Vorteile bietet eine Ster­be­geldversicherung

Diese Versicherung wurde speziell für den Ausgleich der Bestattungskosten geschaffen. Das heißt, dass die Versicherungssumme meist auch nur in einer Größenordnung von etwa 10.000 Euro gewählt wird. Somit sind die Auslagen für die Bestattung im Wesentlichen abgedeckt, es handelt sich also eher um eine Absicherung der Sachkosten. Diese Versicherung für den Sterbefall kann abhängig vom Tarif mit und ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Als Anhaltspunkt gilt, dass der Verzicht auf eine Wartezeit eine Gesundheitsprüfung nach sich zieht, während Tarife mit Wartezeit auch ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen sind. Welche Variante für den Versicherten am besten geeignet ist, muss immer im Einzelfall bei einem Ver­sicherungs­makler geprüft werden. Er ist vor allem auch bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen behilflich, wenn diese zum Abschluss der Versicherung nötig sind. Die Auszahlung aus der Versicherung gehört zum Schonvermögen, sofern die Hinterbliebenen nach dem Ableben des Versicherten Sozialleistungen beantragen müssen. Die gezahlte Summe wird also nicht auf die Sozialleistungen angerechnet.

Diese Vorteile gelten für die Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Diese Variante der Todesfallabsicherung hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme deutlich höher gewählt werden kann. Sie liegt im Durchschnitt in Deutschland bei etwa 60.000 Euro, kann aber auch weit höher sein. Als Anhaltspunkt für die Versicherungssumme gilt ein Betrag von ein bis zwei Jahreseinkommen der versicherten Person. Damit möchte man das entfallende Einkommen ausgleichen, das durch den Todesfall des Versicherten entfällt. Natürlich kann aus der ausgezahlten Summe eine Bestattung gezahlt werden. Auch ein laufendes Darlehen für eine Immobilie kann daraus beglichen werden. Deshalb bezeichnet man die Risikoversicherung auch als Restschuldversicherung zur Absicherung eines Kredits oder eines Darlehens für eine Immobilie. Für den Abschluss einer Risikoversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich, die auch zu einem Risikozuschlag führen kann. Als Anhaltspunkt gilt, dass diese Versicherung durch die hohe Versicherungssumme teurer ist als die Sterbeversicherung. Außerdem wird die Auszahlung nicht als Schonvermögen anerkannt. Wenn die Hinterbliebenen also Sozialleistungen beantragen müssen, um zu überleben, wird die Risikoversicherung darauf angerechnet. Das ist vor dem Hintergrund verständlich, dass diese Absicherung dazu gedacht ist, den Hinterbliebenen in der ersten Zeit nach dem Tod des Versicherten eine finanzielle Hilfe zu geben. Einige Versicherer sehen zum Ende der Vertragslaufzeit eine Auszahlung in Form der Rückzahlung der Beiträge vor, sofern der Versicherte diesen Zeitpunkt erlebt.

Keine pauschale Empfehlung möglich

Wissen muss man, dass beide Formen der Todesfallvorsorge Vor- und Nachteile haben. Es ist also nicht möglich, eine pauschale Empfehlung zu geben. Im optimalen Fall lässt man sich von einem Fachmann für Versicherungen beraten. Ein Makler ist unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften und nur den Interessen seiner Kunden verpflichtet. Erfahrene Makler für Versicherungen gibt es in den großen Städten wie in Berlin aber auch in kleineren Orten wie in Luckenwalde. Der Versicherungsfachmann wird den Bedarf individuell ermitteln und darauf aufbauend die ideale Versicherung empfehlen, damit der Versicherte und vor allem seine Hinterbliebenen für den Fall des Falles optimal versichert sind.

 

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