#18 -  27. Januar 2017

Fehlende Zähne sind versicherbar

Fehlende Zähne sind in der Regel vom Versicherungsschutz einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ausgenommen. Doch es gibt Ausnahmen. In einigen Tarifen der Premiumklasse ist eine Zahnlücke versicherbar. Das bedeutet, dass bis zu drei fehlende Zähne ohne Wartezeit versichert sind. Der Versicherte genießt dann Versicherungsschutz für maximal drei Zähne, auch wenn die Lücke bereits besteht und wenn noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen ist. Abhängig vom gewählten Tarif kann in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss eine Summenbegrenzung vorgegeben sein. Der Zahnersatz ist dann maximal in der Höhe erstattungsfähig, die die Versicherungsbedingungen pro Jahr vorsehen. Aus medizinischer Sicht kommen meist entweder eine Brücke oder ein Implantat als Ersatz fehlender Zähne in Frage.

So läuft die Versorgung mit einer Brücke

Wenn eine Brücke als Zahnersatz angebracht werden soll, heißt das in der Regel, dass gesunde Zähne als Brückenpfeiler abzuschleifen sind. Ein Teil der gesunden Zahnsubstanz an den benachbarten Zähnen muss also entfernt werden, um die Brücke sicher zu befestigen. Im Einzelfall können bis zu 30 Prozent der natürlichen Zahnsubstanz verloren gehen, die abgeschliffene Substanz regeneriert sich nicht aus eigener Kraft. Die Brücke wird an die angeschliffenen Zähne zementiert und ist nicht mehr zu verändern. Im Lauf der Zeit besteht die Gefahr, dass eine zunächst gut funktionierende und ästhetisch aussehende Brücke zu unerwünschten Nebenwirkungen im Kauapparat führt. So können sich die Knochen unter dem fehlenden Zahn zurückbilden, so dass eine Lücke entsteht, die schwer zugänglich und kaum zu reinigen ist. Im schlimmsten Fall muss die alte Brücke entfernt werden, von den bereits angeschliffenen Zähnen ist weitere gesunde Zahnsubstanz abzutragen, um eine neue Brücke anzubringen. Außerdem können an den beschliffenen Zähnen Entzündungen am Zahnhalteapparat entstehen, sie resultieren aus Fehlbelastungen beim Kauen.

Das Implantat - der hochwertige Zahnersatz

Ein Implantat besteht aus einem Implantatkörper in Form einer künstlichen Zahnwurzel und dem sichtbaren Zahnersatz als Suprakonstruktion. Damit das Implantat eingesetzt werden kann, müssen Zahnlücke und Knochen vollständig ausgeheilt sein. Abhängig von der Ursache des Zahnverlustes kann das Implantat sofort eingebracht werden, unter Umständen muss man aber auch einige Wochen und Monate warten, bis das Zahnfach und der Knochen vollständig ausgeheilt sind und bis Entzündungen abgeklungen sind. Die künstliche Zahnwurzel muss zunächst einheilen, danach wird die sichtbare Zahnkrone befestigt. Sie sieht aus wie ein natürlicher Zahn und ist somit ein sehr ästhetischer Zahnersatz.

Diese Vorteile sprechen für ein Implantat

Der größte Vorzug einer Brücke sind im Vergleich zum Implantat die günstigeren Kosten. Abhängig vom verwendeten Material und von dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung liegen die Kosten für eine Brücke in einer Größenordnung von 500 Euro bis 2.000 Euro. Dennoch empfehlen viele Zahnärzte das Implantat als optimale Lösung. Die Implantatversorgung sichert eine ständige Belastung des Zahnknochens, der sich dadurch nicht zurückbildet. Das Abschleifen der gesunden Zahnsubstanz entfällt vollständig. Implantate halten im Durchschnitt bis zu 20 Jahre und sind damit sehr langlebig. Bezüglich Funktion und Ästhetik sind sie dem natürlichen Zahn ähnlich, so dass nahezu kein Unterschied feststellbar ist. Gerade die lange Lebensdauer rechtfertigt oft auch die höheren Kosten, die zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro pro Zahn liegen können.

Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse

Im Rahmen der Regelversorgung leistet die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz im Normalfall nur einen Festkostenzuschuss. Somit hat der Patient bei einer Brückenkonstruktion schnell rund 400 Euro aus eigener Tasche zu zahlen, bei einem Implantat liegt die Eigenbeteiligung schnell im vierstelligen Bereich, wobei die Kosten natürlich sehr vom verwendeten Material und dem Schwierigkeitsgrad abhängen. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernimmt genau diese Restkosten um bis zu 90 Prozent. Somit ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung unbedingt empfehlenswert, wenn man an einem funktionalen und ästhetischen Zahnersatz interessiert ist. Wissen muss man, dass nicht jeder Zahnarzt auf Implantologie spezialisiert ist und entsprechenden Zahnersatz anbieten darf. Versicherte sollten deshalb unbedingt bei ihrem Zahnarzt anfragen, ob er Implantate setzen darf, denn sowohl in den Großstädten wie Berlin als auch in kleineren Orten wie Luckenwalde gibt es hervorragende Spezialisten ihres Fachs, doch nicht alle sind in der hohen Kunst der Implantologie versiert.

 

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