Unfallversicherung - Leistungsverweigerung bei "Eigenbewegung"?
Eigenbewegungen sind im versicherungstechnischen Sinne eigene Körperbewegungen, die einen Unfall verursachen. 78 Prozent aller Deutschen sind dagegen nicht versichert und kennen meist das Risiko gar nicht - jedenfalls ist es nicht in ihre Unfallversicherung eingeschlossen.
Was sind Unfälle durch Eigenbewegung?
Wenn Menschen sich beispielsweise beim Sport reflexartig bewegen, verunfallen sie dadurch manchmal. Es handelt sich um Läufer oder Ballspieler, die ohne äußere Einwirkung umknicken und dabei einen Bänderriss erleiden. Solche Ereignisse schließen sehr viele Unfallversicherer als Schadensereignis aus - der Schaden müsse von außen kommen, so ihre Auffassung. Wir als Agentur in Luckenwalde helfen ihnen durch unseren Versicherungsvergleich, eine Police ohne diesen Ausschluss zu finden. Neben den beschriebenen sportlichen Ereignissen erleiden Menschen unter anderem Bandscheibenvorfälle bei der Gartenarbeit, sie stürzen beim Joggen durch eigene Fehlbewegungen und verletzen sich dabei schwer, auch ein Sturz beim Spaziergang - manchmal durch einen Schreck ausgelöst - ist solchen Szenarien zuzurechnen. Der GdV - Gesamtverband der Versicherer - hat acht Alltagssituationen ermittelt, die sehr häufig zu einem Unfall durch Eigenbewegungen führen und stark unterschätzt werden:
Gerade Sportunfälle entstehen in sehr vielen Fällen durch Eigenbewegungen und werden nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt. Betroffen sind die Mitglieder von Fußball- oder Handballmannschaften ebenso wie Wanderer oder Radler.
Wieso ist Eigenbewegung oft nicht versichert?
Die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) hat sich in jüngster Zeit die bestehenden Unfallpolicen näher angeschaut und festgestellt, dass von rund 30 Millionen deutschen Verträgen etwa 60 Prozent die Eigenbewegung nicht einschließen oder gar (in seltenen Fällen) explizit ausschließen. Der direkte Ausschluss wäre ein Kriterium für Versicherungsnehmer, so eine Police gar nicht erst zu wählen, aber prekärer erscheint aus Sicht von Experten, wenn die Eigenbewegung nicht ausdrücklich eingeschlossen ist: In solchen Fällen lässt sich trefflich darüber streiten, ob die Versicherung bei einem Unfall zahlen muss oder nicht. Dieser ist nämlich an sich als äußeres Ereignis definiert, durch das die versicherte Person einen Schaden erleidet. Wenn die Eigenbewegung der Auslöser war, kann sich der Versicherer immer auf diese Definition zurückziehen - unerwartet für den Versicherungsnehmer, der daraufhin leer ausgeht. Dass dieser Zustand der mangelnden vertraglichen Absicherung überhaupt eintreten konnte, führt die GfK auf die Unkenntnis der Versicherungsnehmer zurück, welche viele Versicherer zum Anlass nehmen, ihre Policen gar nicht erst nachzubessern. Die Gerichte unterstützen leider diese Praxis. Im Jahr 2014 etwa unterlag eine Tennisspielerin vor dem Oberlandesgericht Berlin gegen ihre Versicherungsgesellschaft, die sich weigerte, für einen Wettkampfunfall durch Umknicken des Fußes aufzukommen. Der Unfall führte zu einem Dauerschaden und wäre eigentlich ein Klassiker im Rahmen der Unfallversicherung gewesen - für so einen Fall schließen wir sie ab. Der Versicherer verwies aber auf das fehlende äußere Ereignis, die Eigenbewegung war in der Police nicht eingeschlossen. Die Versicherungsnehmerin klagte, doch die Richter wiesen ihr Begehren ab: Der Versicherungsvertrag ließ in diesem Fall das Nichtleisten des Versicherers zu.
Wir prüfen das Kleingedruckte
Als Makler in Luckenwalde nehmen wir gern Ihren Versicherungsvertrag unter die Lupe. Versicherungsnehmer aus ganz Brandenburg und Berlin wenden sich an uns. Es gilt, die Klauseln in den Tarifbedingungen näher zu untersuchen. Aus unserer Praxis und den Untersuchungen des GdV können wir auf folgende Zahlen bezüglich des beschriebenen Risikos verweisen:
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