#16 -  07. Dezember 2016

Frostschaden - welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung bezahlt einen Frostschaden? Es kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung infrage. Wir beraten Sie als Makler in Luckenwalde entsprechend für Ihre Immobilie in Berlin und Brandenburg.

Frostschaden über die Wohngebäudeversicherung regulieren lassen

Die Versicherung für das Wohngebäude reguliert in der Regel die Schäden an Rohren, Heizkörpern und Heizkesseln. Diese sind Gebäudebestandteile, daher sollte sie die Ge­bäude­ver­si­che­rung mit einschließen. Das Risiko „Leitungswasserschaden“ muss hierfür in der Police vermerkt sein. Die Versicherung reguliert dann die Frostschäden an denjenigen Rohren der Wasserversorgung, die durch das versicherte Gebäude verlaufen. Ebenfalls versichert sind mit Dampf oder Warmwasser betriebene Heizungen im Gebäude. Inbegriffen sind Kosten, die beim Auftauen Heizkörpern, Rohren und Fußbodenheizungen entstehen. Wir überprüfen für Sie gern den in Ihrem Versicherungsschein vereinbarten Deckungsumfang. Es gibt ein Problem bei Frostschäden an Leitungsrohren: Die Versicherungsbedingungen schließen die Regulierung von Schäden durch „Allmählichkeit“ im Allgemeinen aus. Wenn also ein Schaden durch länger andauernde Einwirkung (über Jahre) entstanden ist, könnte er nicht reguliert werden.

Was zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung reguliert grundsätzlich auch einen Leitungswasserschaden, der durch Frost entstehen kann. Sie übernimmt die Kosten für die Schäden an der Inneneinrichtung. Wenn also Ihr Hausrat beziehungsweise die Möbel beschädigt werden, weil ein durch Frost geplatztes Rohr später Leitungswasser austreten lässt, greift die Police für Ihren Hausrat. Bei wenigen Versicherern ist der Frostschaden nicht eingeschlossen, lässt sich aber in der Regel per Zusatzklausel in die Police integrieren. Wichtig ist hierbei, dass der Schaden in der Wohnung am Hausrat, nicht aber etwa am Gartenhäuschen entstanden ist.

Frostschäden vorbeugen

Die Versicherer verlangen auch, dass Sie nach Kräften einen entsprechenden Schaden vermeiden. Dafür gibt es gute Gründe: Frostschäden an Leitungen führen die Statistik der regulierten Schäden für Wohngebäude und den Hausrat an. Der effektivste Schutz besteht naturgemäß im Heizen. Dabei sollen Eigenheimbesitzer und Mieter umsichtig vorgehen und sich nicht allein auf die Frostschutzstellung ihrer Heizkörperventile (sogenannter “Frostwächter”) verlassen. Diese schafft nur eine begrenzte Sicherheit für den Heizkörper. Er kann nicht einfrieren, wenn permanent wenigstens eine geringe Menge warmes Wasser hindurchfließt. Die weiter entfernten Rohre werden dadurch allerdings nicht geschützt. Sie sollten daher darauf achten, alle Räume ausreichend zu beheizen und vor allem wenig genutzten, daher oft unbeheizten Räumen genügend Aufmerksamkeit schenken. Das permanente Heizen lohnt sich auch auf der Kostenseite mehr als ein ständiges Auf- und Abdrehen Ihrer Heizungsanlage. Die Pflicht zum Heizen und zur Kontrolle der Leitungen ist meistens in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Sollte ein Teil eines Gebäudes nie benötigt werden, müssen dort die Rohre vor der kalten Jahreszeit entleert und die Zuleitungen abgesperrt werden.

 

 

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