Privathaftpflichtversicherung für deliktunfähige Kinder
Wie sind deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert? Diese Frage ist von Eltern immer wieder zu hören. Gerade die minderjährigen Kinder können schnell einen Haftpflichtschaden verursachen, doch der Gesetzgeber spricht sie von der Haftung frei. Wir beraten Sie an unserem Standort in Luckenwalde und bei Ihnen vor Ort in Berlin und Brandenburg zu dieser Versicherung.
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Kinder jeden Alters verursachen Schäden, häufig geschieht das im Spiel mit anderen Kindern. Deren Spielzeug kann entzweigehen, manchmal war es richtig teuer. Der § 828 Absatz 1 BGB stellt die Kinder von der Haftung frei, sie sind “deliktunfähig”. Das gilt
Wenn nun den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist, werden sie in die Haftung genommen. Manch eine Versicherung schließt nun die Haftung der Kinder in einen Familientarif mit ein, eine andere möglicherweise nicht. Wir können als Makler in Luckenwalde für unsere Kunden in Brandenburg und Berlin dementsprechend eine bestehende Haftpflichtversicherung überprüfen.
Wie wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung für deliktunfähige Kinder?
Sie ist mindestens so wichtig wie die Haftpflichtversicherung für erwachsene Personen und möglicherweise noch bedeutsamer - jedenfalls leistet sie für manche Familien häufiger (je nach den Aktivitäten der Kinder). Diese können ihr Handel und dessen Konsequenzen noch nicht abschätzen, sie müssen haftpflichtversichert werden. Es ist deshalb nicht für jedes Kind eine eigene Haftpflichtversicherung nötig, ein guter Familientarif schließt die Kinder mit ein. Junge Familien sollten schon nach der Geburt eines Neuankömmlings daran denken und die Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die neben den Eltern auch den Nachwuchs versichert. Wichtig ist es, dass wir für Sie Ihre Haftpflichtversicherung überprüfen: Nicht jeder Versicherer schließt die Kinder mit ein.
Die soziale Komponente einer Privathaftpflichtversicherung
Wir verweisen in diesem Kontext auch auf die soziale Komponente einer privaten Haftpflichtversicherung. Es mag sein, dass Ihr Kind einen Schaden verursacht hat und es mit den Geschädigten darüber zum Streit kommt - möglicherweise sogar vor Gericht. Anschließend werden Sie möglicherweise freigesprochen, weil weder Ihnen noch dem Kind Vorsatz, eine vernachlässigte Aufsichtspflicht oder auch nur grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Die Geschädigten würden dann auf dem Schaden sitzenbleiben, Sie könnten im ersten Moment aufatmen. Doch was geschieht in der Folge, wenn Sie mit der geschädigten Familie gut bekannt sind? In der Regel werden Freundschaften und sogar verwandtschaftliche Verhältnisse durch solche Vorgänge nachhaltig zerrüttet. Eine gute Familienversicherung hingegen, welche die Kinder mit einschließt, schützt Sie vor dem Verlust von Freundschaften wegen eines ärgerlichen privaten Schadens.
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