Als Hundehalter stehen sie in der Haftung und Verantwortung, wenn Ihr kleiner Liebling einen Schaden anrichtet. Möglicherweise können Sie sich dieses Szenario nicht vorstellen, es ist aber keinesfalls undenkbar - auch dann, wenn Sie Ihren Hund für “völlig harmlos" halten. Wenn er einen Schaden an einem Menschen, einem anderen Tier oder einer Sache anrichtet, haften Sie vollumfänglich dafür: Als Hundehalter unterliegen Sie nämlich der Gefährdungshaftung mit ihrer speziellen Formulierung der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), sodass Sie in jedem Fall haften, auch wenn Sie bemüht waren, den Schaden abzuwenden. Die Haftung ist dabei grundsätzlich unbegrenzt, Sie kann im Einzelfall Millionensummen erreichen. Das wäre etwa der Fall, wenn durch das Verhalten Ihres Hundes ein Mensch verstirbt oder ein lebenslängliches Handicap davonträgt. Ein undenkbarer Fall, weil Ihr Hund noch nie jemanden angegriffen hat? - Das muss er für diesen Worst Case auch nicht machen. Es genügt, dass er spontan über eine Straße mit dichtem Verkehr rennt, weil er auf der anderen Straßenseite ein interessantes Tier erblickt und gewittert hat, das er nun verfolgen möchte. Dabei könnte es zu einem Verkehrsunfall mit sehr schwerwiegenden Folgen kommen. Ihre Haftung umfasst Ihr gesamtes Privatvermögen, und das lebenslang. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden keinesfalls ab - Sie müssen sich explizit gegen Schäden versichern, die Ihr Hund anrichtet.
Wir beraten Sie unabhängig und ermöglichen Ihnen den Preisvergleich namhafter Anbieter
, sodass Sie Tarife mit hochwertigem Schutz und geprüfter Qualität erhalten. Sie können sich flexibel zwischen verschiedenen Laufzeiten und für oder gegen eine Selbstbeteiligung entscheiden. Unser Leistungsvergleich verschafft Ihnen den individuell passenden Versicherungsschutz. Welpen können Sie im ersten Lebensjahr bei ihrer Wurfmutter mitversichern, auch das Fremdhüterrisiko, die ungewollte Deckung, Reisen sowie bewegliche und nicht bewegliche Mietobjekte sind versichert. Der Maulkorbzwang lässt sich ausschließen.
Wann müssen Sie diese Versicherung abschließen?
Bei sogenannten Listenhunden (im Volksmund “Kampfhunde”) herrscht in vielen Bundesländern eine Pflicht zum Abschluss dieser Versicherung. Das betrifft auch bestimmte (unterschiedliche) Rassen in Berlin und Brandenburg. Hierzu beraten wir Sie gern im Detail, um festzustellen, ob das auf Ihr Tier zutrifft. Doch auch ohne Pflicht und bei einem vermeintlich vollkommen harmlosen Hund sollten Sie Ihre Verantwortung für Menschen, andere Tiere und Sachen wahrnehmen und sich ausreichend versichern.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung eignet sich für alle Halter von Vierbeinern. Diese Police ist außerordentlich günstig und leistet sehr viel. Es gibt keinerlei Kostengründe, darauf zu verzichten. Hunde sind nicht berechenbar und können bei allerbester Erziehung und auch als vermeintliche “Schoßhündchen” großen Schaden anrichten. Was viele Menschen nicht wissen: Auch ein sehr kleiner Hund verfügt bei intaktem Gebiss über genügend Kraft in seinen Kiefern, um einem Menschen oder einem anderen Tier die Kehle durchzubeißen.
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