#04 -  21. Juni 2016 

Wenn beim Grillen mal was schief läuft - welche Versicherung zahlt?

Kaum wird es draußen wärmer, stellen sich Grillfans hinter den heimischen Grill. Doch leider endet manche fröhliche Feier im Garten mit Sachschäden oder mit Verletzungen. Unter Umständen greift die private Haft­pflicht oder die Haus­rat­ver­si­che­rung, bei schweren Verletzungen kann sogar ein Versicherungsfall für die Unfall- oder die Berufs­unfähig­keitsversicherung entstehen. Doch welche Versicherung zahlt wann?

Die Haft­pflicht schützt bei Verschulden


Nach neuen Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) kommt es in Deutschland jährlich zu etwa 4.000 Grillunfällen. Eine Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung, die man abschließt, sie greift auch bei Schäden nach einem Grillvergnügen. Wenn der Verursacher eines Schadens nicht mit seinem gesamten Privatvermögen haften will, benötigt er dafür eine private Haft­pflicht. Wissen muss man aber gerade beim gemeinsamen Grillvergnügen, dass nicht nur der Verursacher eines Schadens für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss. Wenn man mit mehreren Per­sonen am Grill tätig ist und sich alle Beteiligten darüber verständigen, Spiritus und andere Brandbeschleuniger einzusetzen, müssen bei einem Unfall auch diejenigen für den Schaden aufkommen, die selbst keinen Spiritus verwendet haben, argumentiert der Bund der Versicherten. Aus dieser Haftung kann man sich lediglich befreien, indem man beim Einsatz von Brandbeschleunigern aktiv eingreift und die Verwendung unterbindet. Die Haft­pflichtversicherung ist also elementar wichtig, sie kommt für Per­sonen- und Sachschäden auf, die beim Grillen mit und ohne Brandbeschleuniger entstehen. Sie greift aber nicht, wenn keinem der Beteiligten ein Verschulden nachzuweisen ist. In diesen Fällen muss der Geschädigte seine eigenen Versicherungen zur Beseitigung der Schäden heranziehen.


So sichern sich Geschädigte ab

Die Haus­rat­ver­si­che­rung leistet Ersatz, wenn man die eigene Kleidung oder einen Sonnenschirm zu nah an die Flammen bringt, so dass diese Feuer fangen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung erstattet den Schaden zum Neuwert, und sie greift auch, wenn das Unglück nicht auf dem eigenen Grundstück geschieht. Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung schützt sich also der Geschädigte, sofern die Privathaftpflicht der beteiligten Per­sonen nicht zum Ansatz kommt. In der Regel dürften durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung nur kleinere Sachschäden zu beheben sein. Teuer wird es, wenn es nicht bei einer Sachbeschädigung bleibt, sondern wenn Per­sonen zu Schaden kommen.Sofern der Unfall so gravierende Folgen hat, dass der Geschädigte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, ist dies ein Fall für die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Bei Bedarf kann auch eine Unfall­ver­si­che­rung herangezogen werden. Dazu muss der Geschädigte eine solche Versicherung besitzen. Natürlich ist die BU-Versicherung für Berufstätige unverzichtbar, und auch eine Unfall­ver­si­che­rung wird von Versicherungsexperten als sehr sinnvoll erachtet. Dass sie aber sogar bei einem harmlosen Grillvergnügen von größter Bedeutung werden könnte, erschließt sich vielleicht nicht auf den ersten Blick. Wenn es aber durch einen Übergriff der Flammen zu schweren Brandverletzungen kommt, so dass ein Handwerker sich an Armen und Beinen so stark verletzt, dass er sie nicht mehr richtig bewegen kann, droht eine Berufs­unfähig­keit. Wer dann nicht vernünftig abgesichert ist, gerät innerhalb kürzester Zeit in finanzielle Schwierigkeiten, weil das Einkommen bei einer Berufs­unfähig­keit als Existenzgrundlage entfällt. Ähnlich sieht es aus, wenn man nach einem Unfall vielleicht sogar im Rollstuhl sitzt. Dann kann eine Einmalzahlung aus einer Unfall­ver­si­che­rung für die Kosten eines Wohnungsumbaus verwendet werden. Obwohl es auf den ersten Blick also nicht zwingend erforderlich, für einen vergnüglichen Grillabend versichert zu sein, kann es im Fall des Falles von größter Bedeutung sein, den richtigen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu besitzen.

Fazit:

Wenn der Grillspaß mal nach Hinten losgeht, dann können Versicherungen durchaus hilfreich sein. Wer mit den üblichen Versicherungen zur Privathaftpflicht, zu Hausrat, Berufs­unfähig­keit und Unfall vernünftig versichert ist, benötigt keine weiteren Absicherungen, um bei einem Grillvergnügen geschützt zu sein. Ganz ohne Versicherungsschutz sollte man allerdings nicht sein, denn dann besteht im Schadensfall die Gefahr, Per­sonen- und Sachschäden selbst zahlen zu müssen oder keine Leistungen bei einer drohenden Berufs­unfähig­keit zu erhalten.

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