Schäden durch grobe Fahrlässigkeit – zahlt die Versicherung?
Grob fahrlässige Handlungen können unter Umständen dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt bzw. komplett verloren geht. Gerade im Bezug auf die Hausratversicherung, aber auch die Wohngebäudeversicherung, ist die Relevanz nicht zu unterschätzen, da es unter Umständen die eigene Existenz gefährden kann.
Ob Bügeleisen, offene oder angeklappte Fentster, vergessene Kochtöpfe…Beispiele gibt es viele, welche zu Schäden auf Grund einer groben Fahrlässigkeit führen können. Damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren ist es notwendig zu prüfen, ob in der eigenen Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit gegeben ist. Zusätzlich sollte man auch dringend darauf achten, wenn dieser Leistungspunkt enthalten ist, bis zu welcher Versicherungssumme hier Versicherungsschutz gewährt wird. Viele Versicherer deckeln nämlich den Versicherungsschutz auf 5.000 – 10.000€ je Schadensfall. Sollte beispielsweise ein Gebäude durch grobe Fahrlässigkeit ganz oder teilweise beschädigt werden, wäre die gedeckelte Versicherungsleistung wohl eher ein Tropfen auf den heißen Stein, als wirklich finanzielle Unterstützung.
Tarife ohne den Einschluss der groben Fahrlässigkeit können zu erheblichen Ärger mit der eigenen Versicherungen führen, ganz zu schweigen von möglichen finanziellen Negativfolgen. Schauen Sie sich genau die Leistungen an, nur so können Sie sich wirklich Sicherheit verschaffen. Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung der Leistungen Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sprechen Sie uns an.
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